Richter/-in
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Richterinnen und Richter fällen und begründen Urteile über eine Straftat oder bei einem Streitfall und halten sie in einem schriftlichen Dokument fest. Unter Anwendung der Verfahrensregeln bestimmen sie den Streitgegenstand genau, untersuchen die Grundlage und die Ursachen des Rechtsstreits, vernehmen die Parteien, Zeugen und Sachverständige und hören die Rechtsanwälte an, die die Parteien und Angeklagten vertreten.
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Mitglied der Staatsanwaltschaft
- genügend Beweise sammeln und entscheiden, vor welchem Gericht der Fall behandelt wird
- zusammen mit der Polizei zum Beispiel Vernehmungen und Hausdurchsuchungen durchführen oder Gutachten erstellen
- Anklage vor Gericht auf der Grundlage der Bundesgesetzgebung vertreten
Richterin erster Instanz: Bezirks-, Amts- oder Kreisgericht
- Fälle bearbeiten, die zum ersten Mal vor Gericht gebracht werden
- Parteien anhören und Beweise sammeln
- Zivilrecht: Fälle behandeln, die unter das Zivilgesetzbuch oder das Obligationenrecht fallen, zum Beispiel Scheidungen oder Kaufverträge
- Strafrecht: Fälle aus Strafgesetzbuch, Strassenverkehrs-, Betäubungsmittelgesetz und anderen beurteilen
Richter zweiter Instanz: Ober- oder Kantonsgericht
- Urteile fällen über Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen
- Vorsitz innehaben bei Gerichtsverhandlungen
- Zivilrecht: Entscheidungen fällen anhand der Akten der Anwälte und der ersten Instanz
- Strafrecht: Aussagen von Angeklagten, Zeugen und Plädoyers von Verteidigung und Anklage anhören
Richter am Jugendgericht
- Entscheidungen im Interesse der Kinder und Jugendlichen fällen
- erzieherische, therapeutische oder disziplinarische Massnahmen anordnen
Richterin am Verwaltungsgericht
- über Beschwerden von Bürgern gegen staatliche Entscheidungen, zum Beispiel in Bezug auf Bau-, Aufenthalts- oder Verkehrsbewilligungen, entscheiden