Lehrverträge einreichen
Die Lehrverträge sind vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrbetriebsportal zu erfassen und elektronisch beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) zur Genehmigung einzureichen. Das Vertragsgenehmigungsschreiben wird dem Lehrbetrieb im Lehrbetriebsportal zur Verfügung gestellt.
Lehrbetriebsportal
Die Erfassung und Einreichung von Lehrverträgen erfolgt über das Lehrbetriebsportal. Den Zugang zur Anmeldeseite finden Sie unter folgendem Link:
Das Benutzerhandbuch, Videoanleitungen zur Erfassung/Änderung von Lehrverträgen sowie Mutation von freien Lehrstellen finden Sie auf der Detailseite zum Lehrbetriebsportal.
Beiblatt zum Lehrvertrag
Sofern für die Genehmigung des Lehrvertrags die Bestätigung eines weiteren Betriebes notwendig ist (z.B. bei Verbundausbildung), ist das Beiblatt zum Lehrvertrag zu verwenden. Das Beiblatt kann über das Portal mit dem Lehrvertrag elektronisch eingereicht werden.
Rekrutierung von Lernenden aus Drittstaaten mit Wohnsitz im Ausland
Das nachfolgende Merkblatt zeigt das Vorgehen beim Einreichen von Lehrverträgen mit Angehörige eines Drittstaates (d.h. weder EWR- noch Schweizer Staatsangehörige) mit Wohnsitz im Ausland, auf.
Hinweis bei der Rekrutierung von Lernenden aus Drittstaaten mit Wohnsitz im Ausland
Gastronomieberufe
Zusätzliche Vereinbarung über Unterkunft und Verpflegung.
Forstwart FZ/Forstwartin FZ
Merkblatt für die berufsbezogene ärztliche Eignungsabklärung für angehende Forstwartinnen und Forstwarte.