Fachkundige individuelle Begleitung (FiB)
Die "Fachkundige individuelle Begleitung" ist eine Hilfestellung für Lernende der zweijährigen beruflichen Grundbildung mit Berufsattest (BA) oder der Anlehre. FiB startet frühestens mit dem vertraglich definierten Lehrbeginn und endet spätestens mit dem Lehrende. Ziel ist es, vorhandene Begabungspotenziale zu fördern, Lerndefizite zu verringern und Sozial- und Selbstkompetenz zu stärken.
Praktisch begabte Jugendliche sollen dazu befähigt werden, die standardisierten Anforderungen der beruflichen Grundbildungen mit Berufsattest (BA) bzw. der Anlehre zu erfüllen. Leistungsstärkere Jugendlichen sind durch individuelle Förderung auf einen Übertritt in eine Grundbildung mit Fähigkeitszeugnis (FZ) vorzubereiten. Gleichzeitig sollen die Jugendlichen auch in ihrer Sozial‐ und Selbstkompetenz gestärkt werden.
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) im Fürstentum Liechtenstein bietet Lernenden in der beruflichen Grundbildung mit Berufsattest und in der Anlehre „Fachkundige individuelle Begleitung FiB“ in zwei Bereichen.
Schulische Begleitung
Zusätzlich zu den Unterstützungsmassnahmen an der Berufsfachschule wird eine individuelle Einzelbetreuung durch schulexterne Fachleute angeboten. Hierbei handelt es sich um eine Unterstützung bei der Vermittlung des Lehrstoffes, Prüfungsvorbereitung sowie Erledigung der Hausaufgaben.
Individuelle Begleitung
Zusätzlich zu der schulischen Begleitung wird den lernenden Personen weitere Unterstützung angeboten (z.B. Lösen von Lernblockaden; Umgang mit Prüfungsstress oder ‐ängsten; Abbau von Motivationsproblemen; Unterstützung bei Planungs‐ und Organisationsschwierigkeiten; Umgang mit Konzentrationsproblemen, Aufmerksamkeits‐ sowie Wahrnehmungsschwierigkeiten; Hilfestellungen bei Rechen‐, Lese‐ und Rechtschreibschwäche etc.).
Wer kann „Fachkundige individuelle Begleitung“ beantragen?
- Lernende Personen während einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit Berufsattest (BA) oder Anlehre
- Gesetzliche Vertretung der lerndenden Person
- Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb)
Verfahren und Prozessablauf
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Phase 1: Antragsverfahren
Antrag auf FiB können die Lehrvertragsparteien stellen, also die Lernenden, deren gesetzliche Vertretung oder die Anbieter Bildung in beruflicher Praxis. Der Antrag kann über den nachfolgenden Link heruntergeladen werden und ist schriftlich beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung einzureichen. Sofern FiB für die vorhandenen Probleme/Anliegen das korrekte Instrument ist, wird eine Situationsanalyse erstellt.
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Phase 2: Situationsanalyse
Die Situationsanalyse beinhaltet nebst der Erhebung des Ist‐Zustandes auch eine Massnahmenplanung. Des Weiteren wird in der Situationsanalyse aufgezeigt, wie sich die FiB im konkreten Fall gestaltet. Das Ergebnis der Situationsanalyse ist mit den Beteiligten zu besprechen. Die Vertragsparteien müssen ihr Einverständnis erteilen. In einer Vollmachtserklärung stimmt die lernende Person, bzw. deren gesetzliche Vertretung zu, dass allenfalls Informationen bei externen Stellen eingeholt werden können. Nun erteilt das ABB das Mandat für den Begleitprozess.
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Phase 3: Begleitprozesse
Mit dem Begleitprozess wird eine Fachperson beauftragt (FiB‐Begleiter/in). Diese hat gemäss den Vorgaben der Situationsanalyse die lernende Person zu begleiten. Bei längerer Unterstützung sind dem ABB halbjährlich Zwischenberichte einzureichen. Diese können zu Anpassungen der individuellen Begleitung führen. Nach Abschluss des Begleitprozesses erstellt der/die FiB‐Begleiter/in einen Schlussbericht zuhanden des ABB.
Grundsätzlich sind Massnahmen möglichst früh und präventiv zu planen, deshalb sollte der Antrag auf „Fachkundige individuelle Begleitung FiB“ frühzeitig gestellt werden. Über Umfang und Dauer der Begleitung entscheidet das ABB nach Rücksprache mit den Beteiligten. Die Kosten der Massnahmen trägt das ABB.