Zusammenarbeit mit Schulen
Im Fokus unserer Zusammenarbeit mit den Schulen steht die gemeinsame Aufgabe, den Berufs-, Schul- oder Studienwahlprozess der Schüler/innen optimal mitzugestalten, die Jugendlichen in Übergängen zu begleiten und zu unterstützen.
Dafür setzen wir uns ein
Wir unterstützen Jugendliche dabei, sich mit ihren Interessen, Fähigkeiten und Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Sie sollen befähigt werden, eine realisierbare und informierte Entscheidung für eine Ausbildung (Berufslehre, Schule, Studium) zu treffen. Wir verfolgen das Ziel, dass möglichst viele Schüler/innen nach der Schule eine Anschlusslösung finden.
Grundlage der Zusammenarbeit
Neben dem individuellen und situationsbezogenen Austausch zwischen der zuständigen Beratungsperson und der Klassenlehrperson richtet sich die Zusammenarbeit der Schulen und der Berufs- oder Studienberatung nach dem Berufsfahrplan sowie nach dem Studienwahlfahrplan. Grundlage für die Zusammenarbeit liefert der Liechtensteinische Lehrplan sowie das Berufsbildungsgesetz (BBG).
Schulzuständigkeiten
Für diese Aufgabe definiert die Berufsberatung für jede Schule eine zuständige Beratungsperson, welche an der Schule ihre Rolle als Expertin in Fragen der Berufs-, Schul- und Studienwahl wahrnimmt. Ein aktiver und regelmässiger Austausch zwischen Beratungsperson und Klassenlehrperson wird gepflegt. Für Lehrpersonen führt die Berufsberatung Weiterbildungen zum Berufswahlprozess Liechtenstein durch.