Bezirksrichter/-in
Tätigkeiten
Bezirksgerichte sind in der Schweiz in einigen Kantonen die Gerichte erster Instanz in Zivil- und Strafprozessen. Bezirksrichter/innen beurteilen entsprechend erstinstanzlich Zivilstreitigkeiten und Straffälle. Sie leiten das Verfahren, hören die Parteien an, vernehmen Zeugen und Zeuginnen und nehmen Beweise auf. Sie fällen das Urteil und setzen das allfällige Strafmass fest - allein oder als Mitglied eines Kollegiums.
Bezirksrichter/innen sind die Aufsichtsbehörde über die Friedensrichter/innen und die untere kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt und die Betreibungsämter ihres Gerichtskreises.