Oberrichter/-in
Diesen Beruf von meiner Merkliste entfernen
Diesen Beruf auf meine Merkliste setzen
Tätigkeiten
Oberrichter/innen üben die richterliche Tätigkeit als oberste kantonale Rechtsmittelinstanz in der Zivil- und Strafrechtspflege aus (zweite gerichtliche Instanz).
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Behandlung von Fällen, in denen Verurteilte das erstinstanzliche Urteil nicht akzeptieren, oder besonders schwerwiegende oder komplizierte Fälle.
- Überprüfung auf der Grundlage bereits vorhandener Akten und unter Anhörung der beteiligten Parteien und Instanzen die Rechtmässigkeit des ersten Verfahrens.
- Aufsichtsfunktion gegenüber den Organen der kantonalen Zivil- und Strafrechtspflege
- Vorsitz einer Abteilung bzw. einer Kommission und/oder Referent/in in Rechtsmittelverfahren der Zivil- und Strafrechtspflege.