Bundesstrafrichter/-in
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Tätigkeiten
Bundesstrafrichter/innen urteilen in erster Instanz über Straftaten, welche in die Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit fallen, zum Beispiel Terrorismus, Sprengstoffdelikte, Geldwäscherei, organisierte Kriminalität, oder über verwaltungsstrafrechtliche Sanktionen gegenüber Mitarbeitenden des Bundes.