Facharzt/-ärztin für Arbeitsmedizin
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Tätigkeiten
Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner verfolgen das Ziel, das körperliche und soziale Wohlbefinden der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz zu fördern sowie berufsbezogene Beschwerden und Erkrankungen zu verhüten oder früh zu erkennen. Zu ihren Aufgaben kann auch die Beratung von Arbeitnehmenden mit Berufskrankheiten bei der beruflichen Rehabilitation gehören.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Arbeitgebende und Institutionen, die für Arbeitsschutz und Unfallverhütung zuständig sind, beraten
- mit anderen Fachpersonen Sicherheitskonzepte für Unternehmen ausarbeiten
- Betriebsanlagen sowie soziale und sanitäre Einrichtungen planen
- technische Arbeitsmittel beschaffen
- präventive Schutzmassnahmen wie Schutzkleidung, Arbeitszeitregelung, Arbeitsplatzgestaltung, Erste Hilfe im Betrieb oder Einrichtungen zur Wiedereingliederung ausarbeiten und festlegen
- in grossen Unternehmen, etwa in der Industrie, Verwaltung oder im Dienstleistungssektor, tätig sein
- ärztliche Überlegungen, unternehmerische Interessen sowie arbeitsrechtliche Vorgaben kennen und einbeziehen