Tierpfleger/-in FZ Heimtiere
Tierpflegerinnen und Tierpfleger betreuen, füttern und pflegen verschiedenste Tiere in Kliniken, Labors, Zoos, Zuchtanstalten, Tierpensionen oder Tierheimen. Sie ermitteln die Bedürfnisse der Tiere anhand ihres Verhaltens und ermitteln so Angst, Krankheit oder Leiden. Ausserdem gestalten sie den Lebensraum der Tiere so, dass sie sich wohl fühlen.
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Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Tiere betreuen und überwachen
- mit Tieren Zeit verbringen, die in Tierheimen untergebracht sind, zum Beispiel Hunde, Katzen, Vögel oder Kaninchen
- ausgesetzte Tiere aufnehmen und versorgen, bevor sie neue Besitzerinnen finden
- Versuchstiere für Forschungsinstitute oder Labore betreuen und sie in Inventaren eintragen
- Wildtiere in Zoos oder Wildparks betreuen
- Gesetze zum Handel, zur Haltung oder zur Entsorgung von toten Tieren einhalten
- Kundschaft betreuen und Fragen beantworten
Tiere pflegen
- Tiere züchten und dabei die Paarungszeiten und Zuchtmethoden auswählen
- Lebensräume sauber halten und die klimatischen Bedingungen aufrechterhalten, zum Beispiel die Lufttemperatur oder Luftfeuchtigkeit
- das Fell und die Krallen von Tieren pflegen, zum Beispiel Fell waschen und bürsten und Krallen schneiden oder feilen
- Futter vorbereiten und dabei die Ernährung verschiedener Tiere berücksichtigen
- Gesundheit der Tiere überwachen, Symptome der häufigsten Tierkrankheiten erkennen
- bei Krankheit oder Verletzung einen Tierarzt hinzuziehen und ihn bei der Behandlung unterstützen
- Schädlinge und Krankheiten bekämpfen bzw. heilen
Einrichtungen instand halten
- Gehege, Aquarien, Terrarien und Käfige für den Transport bauen
- Streu, Struktur, Bewegungs-, Kletter- und Rückzugsmöglichkeiten für Tiere vorbereiten
- Käfige oder Gehege täglich reinigen und kontrollieren sowie nach vorgeschriebenen Standards und in vorgeschriebenen Abständen desinfizieren
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Berufsverhältnisse
Tierpflegerinnen und Tierpfleger arbeiten in Rotation an allen Tagen der Woche zu unregelmässigen Arbeitszeiten. Sie arbeiten in Laboren vor allem mit Biologinnen und Chemikern zusammen. In Tierheimen stehen sie häufig mit der Kundschaft in Kontakt. Beim Umgang mit Tieren müssen die Berufsleute das Verhalten der Tiere gut beurteilen und sich abhängig von der Tierart vor Bissen, Gift oder Kratzern schützen.
Je nach Fachrichtung finden Tierpflegerinnen und Tierpfleger Stellen in Laboren, Industriebetrieben, Tierpflegesalons und Tierparks. In Tierheimen gibt es aber wenig Arbeitsplätze und oft fehlt den Institutionen das Geld, weshalb der Arbeitsmarkt angespannt ist. Mit der entsprechenden Arbeitserfahrung und den entsprechenden Qualifikationen können sie Betriebe leiten.
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Voraussetzungen & Ausbildung
Voraussetzungen
Vorbildung
obligatorische Schule abgeschlossen
Anforderungen
Freude am Umgang mit Tieren, Geschick und Feingefühl im Umgang mit Tieren und Menschen, gute Beobachtungsgabe und Aufmerksamkeit, Sinn für handwerkliche und praktische Arbeit sowie Freude am körperlichen Einsatz (Körperkraft), gute Gesundheit und keine Allergien, Sauberkeitssinn bzw. Bereitschaft, Schmutzarbeiten zu erledigen, kein Ekel gegenüber Gerüchen, Ausscheidungen und speziellen Tieren, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Ausbildung
Bildung in beruflicher Praxis
In einem Tierheim, Labor, Wildtierpark oder Zoo
Schulische Bildung
1 Tag pro Woche an der Berufsfachschule
Überbetriebliche Kurse
Berufliche Grundlagen erlernen, vertiefen und üben:
- 15 Tage während 3 Jahren für die Fachrichtungen "Heimtiere" und "Wildtiere"
- 17 Tage während 3 Jahren für dich Fachrichtung "Versuchstiere"
Dauer
3 Jahre
Freitext
- Heimtiere
- Versuchstiere
- Wildtiere
Freitext
- Biologie und Tierhaltung
- Hygiene und Krankheiten
- Betriebsorganisation und Logistik
- Berufsethik und Recht
- Kommunikation und Kundenkontakt
Zusätzliche Fächer je nach Fachrichtung.
Berufsmaturität
Bei sehr guten schulischen Leistungen können die Lernenden zusätzlich die Berufsmaturitätsschule besuchen.
Abschluss
Tierpfleger/in EFZ
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Weiterbildung
Vorbildung
Angebote von Fach- und Berufsfachschulen sowie des Schweizerischen Verbands für Bildung in Tierpflege, tierpfleger.ch.
Tierpflegerinnen und Tierpfleger sind gemäss Tierschutzverordnung TSchV vom 23.04.2008 (Stand 01.02.2024) verpflichtet, sich an mind. 4 Tagen innerhalb von 4 Jahren fortzubilden.
Zum Beispiel Tierpflegemeister/in, Ausbildung in Deutschland. Mehr Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit, arbeitsagentur.de.
Studiengänge in verwandten Bereichen, zum Beispiel Bachelor of Science in Agronomie. Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
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Weitere Informationen
Schweizerischer Verband für die Berufsbildung in Tierpflege SVBT
Hirschmattstrasse 36
6002 Luzern
+41 41 368 58 02
https://www.tierpfleger.ch
Grundlage FL
Berufsfachschule
Berufseigenschaften
Singleplayer, Indoor, HandwerklichLohnempfehlung in CHF
Lehrjahr 1496.00Lehrjahr 2645.00Lehrjahr 3817.00
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