Rechtsanwalt/-anwältin
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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und verteidigen Personen, Unternehmen oder Gesellschaften, die in einen Rechtsstreit verwickelt sind. Sie beurteilen die Rechtslage, beraten ihre Klientinnen und Klienten, vertreten sie vor Gerichten und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf.
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
In der Vorbereitung
- den Sachverhalt im Detail untersuchen und möglichst viele Informationen, Erklärungen oder Akten sammeln, die dabei helfen können, das rechtliche Problem einzugrenzen
- Gutachten von Fachleuten aus dem technischen, medizinischen oder aus anderen Bereichen einholen, um das Anliegen der Klientin richtig zu verstehen
- geltende Rechtstexte finden, mit denen sich die Position ihrer Klienten begründen lässt, und eine Verteidigungsstrategie entwickeln
- sich im Interesse der Klientin mit Kolleginnen und Kollegen beraten, die auf ein bestimmtes Gebiet spezialisiert sind
- einen Schlichtungsversuch zwischen den gegnerischen Parteien unternehmen, als Unterhändler auftreten und einen aussergerichtlichen Vergleich vorschlagen, um einen Prozess zu vermeiden
Vor Gericht
- ein Verfahren vor einem Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgericht einleiten
- den Schriftsatz verfassen, in dem die Chronologie des Sachverhalts und die gesetzlichen Bestimmungen, die in dem jeweiligen Fall gelten, dargelegt werden
- an den von den Richterinnen und Richtern angesetzten Gerichtssitzungen teilnehmen
- die Interessen ihrer Mandantinnen während der Gerichtsverhandlung unterstützen und verteidigen
- die Sache der Mandanten durch ein Plädoyer unterstützen, in dem die Argumente entwickelt werden, die geeignet sind, der Sache vor dem Gericht zum Sieg zu verhelfen