Patentanwalt/-anwältin
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Patentanwältinnen und Patentanwälte sind auf den Schutz von technischen Erfindungen spezialisiert. Sie verbinden juristisches Wissen mit technischem oder naturwissenschaftlichem Know-how, um Innovationen rechtlich abzusichern. Ihr Ziel ist es, geistiges Eigentum wirksam zu schützen und damit die wirtschaftlichen Interessen ihrer Kundinnen und Kunden zu wahren.
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Sicherung von Schutzrechten
- technische Erfindungen analysieren und beurteilen, ob sie patentierbar sind
- Patentanmeldungen ausarbeiten und bei nationalen sowie internationalen Patentbehörden einreichen
- Schutzrechte wie Patente, Marken oder Designs anmelden und verwalten
- Kundinnen und Kunden zu optimalem Schutzumfang, nationalen und internationalen Anmeldestrategien und Fristen beraten
Rechtliche Vertretung und Verfahren
- Mandantinnen und Mandanten in Verfahren vor Patentämtern vertreten, etwa bei Prüfungsverfahren, Einsprüchen oder Nichtigkeitsverfahren
- Schutzrechte überwachen und deren Verlängerung oder Verteidigung sicherstellen
- bei Patentstreitigkeiten mitwirken und in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen begleiten
Beratung und Strategie
- Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Einzelpersonen bei der Entwicklung von IP-Strategien (Intellectual Property) beraten
- Wettbewerbsanalysen im Bereich Schutzrechte durchführen und Risiken einschätzen, zum Beispiel bestehende Patente Dritter prüfen
- Lizenzverträge, Technologietransfer- und Kooperationsvereinbarungen rechtlich begleiten
- Schulungen zu Patentwesen und IP-Management durchführen
Zusammenarbeit mit Technik und Recht
- als Bindeglied zwischen Technik und Recht mit Erfinderinnen, Ingenieuren, Wissenschaftlerinnen und Juristen zusammenarbeiten
- technisch-rechtliche Fachtexte übersetzen oder die Übersetzungen prüfen
- komplexe technische Sachverhalte verständlich aufbereiten, um sie in eine rechtliche Form zu bringen