Musiker/-in FH (MA) Musikpädagogik
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Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Schüler/innen einzeln oder in Gruppen an Musik- oder Mittelschulen unterrichten
- in selbstständiger Tätigkeit Kinder, Jugendliche oder Erwachsene in Klassik, Jazz, Pop, Volks- und Worldmusik oder in Musiktheater unterrichten
- Notenlesen, Gesang, Instrumental- und Zusammenspiel vermitteln und dabei die musischen Fähigkeiten ihrer Schüler/innen wecken und fördern
- Lernprozesse im Klassenunterricht auf Sekundarstufe I und II gestalten
- in der Erwachsenenbildung, der Konzertpädagogik oder in der Musikpädagogik für Menschen mit besonderen Bedürfnissen wirken