Musiker/-in FH
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Musikerinnen und Musiker spezialisieren sich auf eine Disziplin, zum Beispiel ein Instrument, Gesang oder Komposition, sowie in einem Musikstil, etwa Klassik, Jazz oder Pop. Sie üben regelmässig, studieren Werke ein, kreieren neue und bereiten Auftritte vor. Sie teilen ihre Kunst mit einem Publikum und mit ihren Schülerinnen und Schülern.
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus, abhängig von der gewählten Vertiefung:
Üben
- Instrument oder Gesang intensiv üben und musikalische Fähigkeiten wie Stil und Technik entwickeln und laufend weitertrainieren
- Partituren einstudieren, Werke interpretieren und ein Repertoire üben
- Probespiele vorbereiten für Stellen in Ensembles oder Orchestern
- alleine oder in einer Gruppe, zum Beispiel Orchester, Chor oder Band, Stücke interpretieren und für eine Aufführung vorbereiten
Vertiefung Musikalische Performance
- in Orchestern, auf der Opernbühne oder als Musikerin auf freiberuflicher Basis auftreten
- Amateur-Orchester oder -Chöre leiten
- sich mit der professionellen Interpretation, Einstudierung und Aufführung von klassischer Instrumental- oder Vokalmusik befassen
- Stücke, Songs oder Konzerte aufnehmen und eigenständige Musikprojekte oder Programme entwickeln
Vertiefung Spezialisierte Musikalische Performance
- als Solist mit hohem instrumental- oder vokaltechnischem bzw. dirigentischem Können auftreten
- zum Beispiel in kammermusikalischen Ensembles oder im Liedrepertoire als Pianistin konzertieren
- professionelle Orchester und Chöre dirigieren
Vertiefung Musiktheorie/Komposition
- musikalische Werke verschiedener Gattungen für Einzelinstrumente, Ensembles, Orchester und Chöre komponieren oder Songs schreiben
- musikalische Arrangements für unterschiedliche Anlässe und Bedürfnisse sowie für ein vielfältiges Publikum verfassen
Vertiefung Musikpädagogik
- Schüler im Einzel- oder Gruppenunterricht auf einem Instrument oder in Gesang unterrichten und deren Freude und musische Fähigkeiten fördern
- sich auf musikalische Erwachsenenbildung, Konzertpädagogik oder Musikpädagogik für Menschen mit besonderen Bedürfnissen spezialisieren
- mit zusätzlicher pädagogischer Ausbildung: als Musiklehrperson auf Stufe Sek I und Sek II unterrichten
Kirchenmusik
- in Kirchgemeinden für das musikalische Leben zuständig sein: z. B. Kantorengruppen, Gospelchöre oder Bands leiten und instrumental begleiten
- musikalische Gestaltung von Gottesdiensten und Feiern übernehmen
- als Organist den Gemeindechor begleiten und freies Orgelspiel vortragen
- Termine organisieren, professionelle Musikerinnen engagieren sowie in der Liturgie mitwirken