Leiter/-in Amt für Kultur
Tätigkeiten
Ein kantonales Amt für Kultur ist einerseits zuständig für die Bewahrung und Vermittlung des kulturellen Erbes, andererseits auch für die Förderung und Weiterentwicklung kultureller Angebote. Amtsleiter oder Amtsleiterinnen sorgen für die strategische Umsetzung und Weiterentwicklung der kantonalen Kulturpolitik und konzipieren und leiten dazugehörige Projekte. Sie führen oder sind Teil von Leitungsgremien interkantonaler Kulturinstitutionen oder Kommissionen. Sie bringen ihre Fachkenntnisse ein und übernehmen organisatorische und andere Umsetzungsaufgaben. Sie sorgen auch für innovative Dienstleistungen zugunsten der verschiedenen Interessengruppen und der Bevölkerung und pflegen dazu ein zweckdienliches Kontaktnetz. Ebenfalls zu ihren Aufgaben gehört die Sorge für zeitgemässe Vermittlungsangebote. Weitere zentrale Aufgaben sind die personelle, organisatorische und finanzielle Führung des Amtes mit seinen verschiedenen Fachbereichen (Archäologie, Denkmalpflege, Kulturförderung, kantonale Bibliotheken und Archive).