Ausfüllen des Lehrvertrages
Die Lehrverträge sind vor Beginn der beruflichen Grundbildung in dreifacher, identischer Ausfertigung, vollständig ausgefüllt,
- vom Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb),
- von der lernenden Person und
- der gesetzlichen Vertretung
unterschrieben, dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) zur Genehmigung einzureichen.
Die Lehrvertragsvorlage sowie die dazugehörigen Merkblätter können Sie auf der Homepage des ABB downloaden.