Übersicht
- Berufs- und Bildungstage digital
- Jugendliche
- Maturanten
- Eltern
- Erwachsene
- Brückenangebote
- Lehrberufe
- Freie Lehrstellen
- Lehrfirmenverzeichnis
- Infos für Lehrbetriebe
- Infos für Lernende
- Bildungsverordnungen
- Berufsmatura
- Gymnasien - Oberstufe
- Mittel- und höhere Schulen
- Höhere Berufsbildung
- Hochschulen
- Weiterbildung - Kurse, Lehrgänge
- Stipendien / Darlehen
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Lehrbetriebsportal
Das Lehrbetriebsportal ermöglicht den Lehrbetrieben diverse Dienstleistungen im Zusammenhang mit der beruflichen Grundbildung elektronisch abzuwickeln. Die Daten werden einmalig durch den Lehrbetrieb erfasst und elektronisch übermittelt.
Lehrbetriebe können online:
- Lehrverträge erfassen und zur Genehmigung einreichen;
- Lehrzeitverlängerungen und Lehrvertragsauflösungen einreichen;
- Lehrvertragsdaten einsehen und bearbeiten;
- Lehrbetriebsdaten einsehen und bearbeiten;
- Daten zu Berufsbildner/innen erfassen und anpassen;
- Anträge für neue Bildungsbewilligungen einreichen;
- Freie Lehrstellen (LENA Daten) mutieren.
Die Zugangsdaten für die erstmalige Registrierung erhalten Sie beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (info.abb(at)llv.li / +423 236 72 00).
Das Benutzerhandbuch unterstützt Sie beim Arbeiten mit dem Lehrbetriebsportal.
Die nachfolgenden Anleitungsvideos helfen Ihnen zusätzlich in verschiedenen Bereichen:
Lehrvertragserfassung
LENA Mutationen
Lehrvertragsänderung
Bei Fragen, welche mit Hilfe des Benutzerhandbuchs sowie den Videos nicht gelöst werden können, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk:
Telefon: +423 236 72 00
E-Mail: info.abb(at)llv.li
Über diesen Link gelangen Sie direkt zur Anmeldeseite. -
Handbuch über die berufliche Grundbildung
Das "Handbuch über die berufliche Grundbildung" ist eine Zusammenstellung verschiedener Hilfsmittel wie Merkblätter, Formulare und Checklisten für die Berufsbildungsverantwortlichen in allen Lehrberufen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.
Telefon: +423 236 72 00
E-Mail: info.abb(at)llv.li -
Bildungsverordnungen
Auf Basis des Berufsbildungsgesetzes (LGBl. 2008 Nr. 103, Kapitel C, Art. 26 und 27, in Kraft gesetzt am 1. August 2008) erlässt die Regierung die Bildungsverordnungen (Ausbildungsreglemente) mittels vereinfachter Form im Sinne von Art. 11 des Kundmachungsgesetzes im Landesgesetzblatt.
Die aktuellen Ausbildungsreglemente finden Sie unter Bildungsverordnungen.
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Voraussetzung für die Ausbildung von Lernenden
Vorgehensweise für den Erhalt einer Bildungsbewilligung im entsprechenden Lehrberuf:
- Informationsbeschaffung (Verordnungen/Ausbildungsreglemente)
- Ausbildungsreglemente
- Verordnungen
- Antrag mit amtlichen Formular stellen
- Dieses Antragsformular kann telefonisch (Tel. 236 72 00) oder per E-Mail (info.abb(at)llv.li) beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bezogen werden.
- Die weiteren Schritte werden durch das ABB veranlasst
Bildung der Berufsbildner/innen (Lehrmeisterkurs)
20 Lektionen Seminar für Berufsbildner/innen
Das Seminar vermittelt angemessene berufspädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten, welche gemäss dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBG, seit 1. August 2008 in Kraft) für jeden Berufsbildner / jede Berufsbildnerin obligatorisch sind.40 Lektionen Seminar für Berufsbildner/innen
Dieses Seminar vermittelt angemessene berufspädagogische und methodisch-didaktische Fähigkeiten über das gesetzliche Obligatorium hinaus und entspricht (gleichwertig) dem Lehrmeisterkurs der Schweiz.
In Liechtenstein bietet kurse.li - Stiftung für Berufliche Weiterbildung in Schaan in Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufsbildung und Berufsberatung die beiden Kurse an. Die Anmeldung ist direkt an kurse.li - Stiftung für Berufliche Weiterbildung zu richten. Die Kurskosten werden vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung übernommen.
Weitere Kurse werden am IbW, Chur und durch das ZbW, St. Gallen in verschiedenen Orten im Kanton St. Gallen angeboten. - Informationsbeschaffung (Verordnungen/Ausbildungsreglemente)
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Bildungsangebote für Berufsbildner/innen
Die nachfolgende Übersicht zeigt eine Auswahl von Bildungsinstitutionen in der Region Liechtenstein, St. Gallen, Graubünden, Zürich und Vorarlberg, welche Weiterbildungen für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner anbieten. Die Weiterbildungen umfassen Kurse, Seminare sowie Lehrgänge mit anerkannten Abschlüssen und konzentrieren sich vorwiegend auf methodisch/didaktische Bildungsinhalte.
Übersicht:
Anbieter
Land Weiterbildung Berufsbildner-
kursBerufsbildner/in im Hauptberuf Prüfungs-experten Höhere Berufsbildung kurse.li - Stiftung für Berufliche Weiterbildung
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Erwachsenenbildung Stein Egerta Anstalt
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www.berufsberatung.ch
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Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB
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www.berufsbildner.ch
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www.lernwerkstatt.ch
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Zentrum für berufliche Weiterbildung (ZbW)
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ibW Höhere Fachschule Südostschweiz
CH
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Swissmem Academy
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WIFI - Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer
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Passt mein schulischer Rucksack? (Eignungstests)
Stellwerk-check:
Stellwerk ist ein Standortbestimmungsinstrument. Es handelt sich um ein Testsystem mit dessen Hilfe die Schüler/innen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Natur und Technik (Chemie, Physik und Biologie) eine Rückmeldung über ihr Können und Wissen in Form eines individuellen Leistungsprofils erhalten. Die Tests werden online durchgeführt, also direkt über das Internet gelöst. Die Tests sind so gesteuert, dass den Schülern/innen Aufgaben vorgelegt werden, die ihrem momentanen Leistungsstand entsprechen.
Den Stellwerk-Test absolvieren alle Schüler/innen der Ober- und Realschulen jeweils in der ersten Hälfte des 2. Semesters im 8. Schuljahr.
basic-check:
www.basic-check.ch
Viele Lehrbetriebe erwarten, dass Lehrstellenbewerber/innen den basic-check absolvieren. Dies ist ein computerunterstütztes Testverfahren, welches Informationen über die sprachlichen und mathematischen Fähigkeiten, das logische Denken sowie das Vorstellungsvermögen gibt.Multicheck:
www.multicheck.ch
Diese Eignungsabklärung gibt Auskunft über die sprachlichen, mathematischen und Merkfähigkeiten. Der Multicheck wird vorwiegend für die kaufmännischen Berufe angewendet. -
Erfassung und Einreichung des Lehrvertrages
Die Lehrverträge sind vor Beginn der beruflichen Grundbildung im Lehrbetriebsportal zu erfassen. Nach der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien ist der Lehrvertrag im Portal freizugeben und dadurch elektronisch beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) zur Genehmigung einzureichen. Die beiden Vertragsparteien erhalten je ein unterzeichnetes Originalformular.
Den Zugang zum Lehrbetriebsportal finden Sie unter folgendem Link:
Das Handbuch zum Lehrbetriebsportal sowie Videoanleitungen zur Erfassung/Änderung von Lehrverträgen sowie Mutation von freien Lehrstellen finden Sie auf der Webseite next-step:
www.next-step.li/Infos für Lehrbetriebe
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Beiblatt zum Lehrvertrag
Sofern für die Genehmigung des Lehrvertrags die Bestätigung eines weiteren Betriebes notwendig ist, können Sie das folgende Beiblatt verwenden. Das Beiblatt kann über das Portal mit dem Lehrvertrag dem ABB elektronisch übermittelt werden.
- Beiblatt zum Lehrvertrag (Version 05/2022)
Gastronomieberufe
Zusätzliche Vereinbarung über Unterkunft und Verpflegung:
Forstwart FZ/Forstwartin FZ
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Überbetriebliche Kurse
Überbetriebliche Kurse für Lernende dienen - ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten. Diese Kurse können gemäss Berufsbildungsgesetz Art. 31 vom jeweiligen Berufsverband durchgeführt werden. Die Teilnahme ist für die Lernenden obligatorisch und integrierter Bestandteil der beruflichen Grundbildung.
Programm und Organisation
Die überbetrieblichen Kurse entlasten den/die Berufsbildner/in in der beruflichen Grundbildung. Ob ein entsprechender Kurs erforderlich ist, beurteilt die Organisation der Arbeitswelt (OdA) und wird in der jeweiligen Verordnung (Reglement) über die berufliche Grundbildung festgelegt. Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan (Modelllehrgang) aufgeführt. Dieses Programm kann beim zuständigen Berufsverband bezogen werden. Die Dauer der Kurse ist sehr unterschiedlich (einige Tage bis mehrere Wochen).Der Besuch der Kurse ist obligatorisch und gilt als Arbeitszeit. Den Lernenden ist daher auch während des Kursbesuches der Lehrlingslohn zu zahlen. Der lernenden Person dürfen durch den Besuch der überbetrieblichen Kurse keine Kosten entstehen. Kursgelder und allfällige Nebenkosten dürfen nicht auf die lernende Person oder deren gesetzliche Vertretung abgewälzt werden.
Finanzierung
Die Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetriebe) tragen die nach Abzug eines allfälligen Staatsbeitrages verbleibenden Kosten eines überbetrieblichen Kurses oder eines vergleichbaren dritten Lernortes (beispielsweise Lehrwerkstatt).Befreiung
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung kann auf Gesuch des Anbieters der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb) Lernende vom Besuch der überbetrieblichen Kurse befreien, wenn die Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer Lehrwerkstätte vermittelt werden.Aufgebot
Das Aufgebot für die überbetrieblichen Kurse erfolgt in der Regel anhand der Schülerliste der jeweiligen Berufsfachschule; eine frühzeitige Anmeldung der Lernenden durch den Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb) in der Berufsfachschule ist auch aus diesem Grund unerlässlich. -
QualiCarte
Instrument zur Beurteilung der Qualität in der betrieblichen Bildung
QualiCarte ist ein berufsunabhängiges Instrument zur Beurteilung der Qualität in der beruflichen Grundbildung.
Mit der QualiCarte kann der Anbieter der Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb):- das Verbesserungspotenzial der eigenen Ausbildungsleistung erkennen
- die Ausbildungsqualität nachhaltig verbessern
- die Attraktivität des eigenen Betriebs als Ausbildungsbetrieb steigern
- die Auswahl der Lernenden optimieren
- die Gefahr von Lehrabbrüchen minimieren
- sich selbst evaluieren
- beim Erlangen einer Bildungsbewilligung unterstützt werden
Die QualiCarte und weitere Informationen und Unterlagen finden Sie unter www.qbb.berufsbildung.ch
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Vignette für Lehrbetriebe
Die Vignette für Lehrbetriebe ist eine Anerkennung für das Engagement in der Berufsbildung der Unternehmungen. Sie wird neu vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung jährlich herausgegeben.
Die Vignette ist für die Lehrbetriebe eine gute Möglichkeit, ihre Ausbildungsbereitschaft nach aussen zu signalisieren. Sie kann auf vielseitige Art und Weise verwendet werden, wie zum Beispiel an der Eingangstüre, am Schaufenster, auf Briefpapier usw.
Diese Vignette ist in zwei Grössen erhältlich.Lehrbetriebe erhalten die Vignette vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung.
Sie kann bei beim ABB telefonisch +423 236 72 00 bestellt werden oder unter folgendem Link heruntergeladen werden. -
MOJA (Berufspraktikum für Lehrabgänger/innen)
Das Projekt MOJA
- vermittelt drei- bis sechsmonatige Auslandspraktika in 31 europäischen Ländern
- unterstützt Teilnehmende mit einem Finanzierungsbeitrag für Sprachkurs, Unterkunft mit Verpflegung und Reisekosten
Weitere Informationen (Formulare, Merkblätter) finden Sie auf der Homepage des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung www.abb.llv.li.
Diesbezügliche Ansprechperson beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung:
Silvia Risch-Wirth
T: +423 236 72 14
E: silvia.risch(at)llv.li -
Akademie für Ausbilder IBK
Die Akademie für Ausbilder ist eine gemeinsame Initiative der Vorarlberger Landesregierung, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit der Internationalen Bodensee Konferenz (IBK).
http://www.akademie-ausbilder.eu
Diesbezügliche Ansprechperson beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung:
Silvia Risch-Wirth
T: +423 236 72 14
E: silvia.risch(at)llv.li