Auf europäischer Ebene ermöglicht die Richtlinie (RL) 2005/36/EG den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Mitgliedstaat, bei welchem für den Berufszugang der erfolgreiche Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt wird.
Die Anerkennung von facheinschlägigen Kenntnissen für Absolvent/innen von BHS an Universitäten und Fachhochschulen ist gesetzlich vorgeschrieben; Berechtigungen laut Ingenieurgesetz gelten für Absolvent/innen der meisten höheren technischen und landwirtschaftlichen Schulen.
Vergleichbar strukturiert aber gesetzlich nicht den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) zugeordnet sind die Höheren Anstalten der Lehrer/innen - und Erzieher-/Erzieherinnenbildung, die Bildungsanstalten für Elementarpädagogik (BAfEP) sowie die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik (BASOP). Weitere Informationen finden Sie unter: Berufsbildende höhere Schulen - Vorarlberg